Sie haben einen Fuchswelpen gefunden? Kein Grund zur Panik! Wir bemühen uns zu helfen!
Klären wir erst einmal die rechtliche Seite, da hier immer wieder Unsicherheit herrscht, oder absichtlich geschürt wird!
Mindestens vier Gesetze beschäftigen sich mit dem Fall, wenn ein verletztes Wildtier aufgefunden wird und regelt den Umgang damit.
Grundgesetz
Der Tierschutz wurde 2002 als Staatsziel im Grundgesetz in Artikel 20a verankert: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Tierschutzgesetz
Die „Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf“ betont das Tierschutzgesetz und stellt das Tier als einzeln zu beachtendes Wesen unter den Schutz des Staates. Im Tierschutzgesetz wird nicht zwischen Haus- und Wildtieren unterschieden, vor diesem Gesetz sind zunächst einmal alle Tiere gleich. Dass in den folgenden Gesetzesartikeln Ausnahmen für das grundsätzliche Recht auf Leben und Wohlbefinden für einzelne Tiere erlassen wurden, ändert nichts an der grundsätzlichen Bedeutung von § 1, der lautet:
„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.“
Daraus ergibt sich die volle Verantwortung auch für Wildtiere, die in den folgenden Artikeln nicht mehr durch Relativierungen aus diesem Auftrag herausgenommen werden. Dabei dürfen wir sicher sein, dass sich die Verantwortung bezüglich medizinischer Hilfestellung nur auf die Tiere bezieht, mit denen wir unmittelbar und real konfrontiert werden. Dieser § 1 gilt natürlich nicht für frei lebende Tiere, auf die wir keinen Einfluss haben, wie die Maus, die tief im Wald vom Fuchs gefangen wird. Außerdem gehört das „Beute machen“ tatsächlich zu den natürlichen Vorgängen, in die wir nicht eingreifen sollen.
Bundesnaturschutzgesetz
Die im Bundesnaturschutzgesetz beschriebene „natürliche Natur“ ist leider nur noch sehr selten gegeben. Wir Menschen nehmen den Tieren die Nahrung und die Rückzugsmöglichkeiten und möchten in dem Moment, wo wir mit dem Einzelschicksal gefordert werden, auf die zuvor verunstaltete Natur mit der Möglichkeit der Selbsthilfe verweisen. Das ist nicht schlüssig.
Tatsächlich schreibt das Gesetz in §§ 39 Abs. 1 Nr. 1 und § 45 Abs. 5 sogar vor, dass einem hilfsbedürftigen Wildtier auch geholfen werden soll. Selbstverständlich werden wir nur in absoluten Ausnahmen Tiere finden, die so selten sind, dass deren Rettung einen Einfluss auf das Gesamtgefüge hat, wie das etwa bei Wanderfalken, Luchsen oder Wiedehopfen der Fall ist. Seltene Tiere, die auf der Liste der bedrohten Tierarten stehen, müssen unverzüglich an dafür spezialisierte Auffangstationen gegeben werden.
Aber der ethische Gedanke von Albert Schweizer:
»Das Wenige, das du tun kannst, ist viel – wenn du nur irgendwo Schmerz und Weh und Angst von einem Wesen nimmst, sei es Mensch, sei es irgendeine Kreatur«
gilt gerade in dem Fall der Konfrontation mit dem beliebigen Einzelschicksal, unabhängig von einem wie auch immer zu bemessenden „Wert“ des Lebewesens. Natürlich ist unsere Macht der Einflussnahme auf das Gesamtgefüge nahezu gegen Null gehend. Daraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass wir im konkreten Einzelfall unsere Gefühle ignorieren und wegschauen und weglaufen sollen. Was für eine Gesellschaft wollen wir? Eine, die hinschaut, wenn sie konkret betroffen und gefordert wird, oder eine, die wegschaut nach der Vorgabe „Hände weg“?
Bundesjagdgesetz
Damit kommen wir zum dritten, mit dem Interesse des Einzeltieres vermeintlich kollidierenden Gesetz, dem Bundesjagdgesetz. Wichtig dabei ist, dass viele Ausführungen zu diesen Gesetzen häufig noch vor 2002 verfasst wurden und damit dem Tierschutz nicht den Rang zugebilligt haben, der ihm nach 2002 zusteht.
Gerne wird im Zusammenhang mit Wildtieren betont, dass zunächst das Jagdrecht zu berücksichtigen sei. Dem kann aber bei einer Abwägung der verschiedenen Gesetze nicht zugestimmt werden, weil eine Passage im Grundgesetz vermutlich als höherwertig anzusehen ist. Wenn aber schon das Jagdrecht zitiert wird, so soll an dieser Stelle auf eine sehr wichtige Passage hingewiesen werden, die auch Jägern zum Teil nicht bewusst ist:
§ 22a Verhinderung von vermeidbaren Schmerzen oder Leiden des Wildes
(1) Um krankgeschossenes Wild vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren, ist dieses unverzüglich zu erlegen; das gleiche gilt für schwerkrankes Wild, es sei denn, daß es genügt und möglich ist, es zu fangen und zu versorgen.
„Es sei denn, dass es möglich ist“ impliziert, dass eigentlich immer zuerst versucht werden müsste, dem Tier zu helfen. Nur wenn das nicht möglich ist, ist es zu erschießen. Um dem Gesetzestext Genüge zu tun, müssten eigentlich alle Jäger dauernd kranke Tiere aufziehen. Das ist aber die Ausnahme und nicht die Regel, womit, streng genommen, dauernd Jagdgesetzesbrüche durch Jäger stattfinden. Hinzu kommt, dass in § 36 des Bundesjagdgesetzes vorgesehen ist, dass die Bundesländer Vorschriften über den Umgang mit hilfsbedürftigen Wildtieren
erlassen:
Absatz (2) Die Länder erlassen insbesondere Vorschriften über … 2. das Aufnehmen, die Pflege und die Aufzucht verletzten oder kranken Wildes und dessen Verbleib.
Von dieser Ermächtigung haben bislang aber nur sehr wenige Bundesländer Gebrauch gemacht. Daraus ist zu folgern, dass das nächst liegende Gesetz, das Tierschutzgesetz, das ohnehin als übergeordnet einzuschätzen ist, zur Anwendung kommen muss. Das bedeutet, dass jedem aufgefundenen Wildtier geholfen werden muss. Interessant wird zukünftig die Frage, wie in diesem Zusammenhang „Unterlassene Hilfeleistung“ zu beurteilen ist.
Um Ärger jedoch vorzubeugen raten wir, Sie rufen bei der Polizei oder dem Revierförster an, schildern kurz, was die Situation ist, begeben sich dann aber unverzüglich daran, zu helfen und nicht erst zu warten und dem leidenden Wildtier unnötige Qual zu ersparen!
Sollte das Gebiet, in welchem Sie das Wildtier finden befriedet sein, d.h. die Jagd wurde dort vom Grundstückseigentümer verboten, gibt es absolut keine Probleme, dass Sie z.B. der Wilderei bezichtigt werden könnten. Das sollten Sie wissen!
Nun kommen wir zum eigentlichen Thema - Hilfe für die Füchse in Not:
Häufig werden Fuchswelpen mit Hundewelpen verwechselt und deshalb fälschlich mitgenommen.
Füchsinnen ziehen mit ihren Jungen in einen Ausweichbau wenn sie gestört werden oder die Füchsin den Bau als nicht mehr sicher erachtet. Sind die Welpen noch nicht selbstständig, trägt sie eines nach dem anderen zum neuen Bau. Dabei kommt es vor, dass ein Junges "verloren" geht. Die Mutter wird das Kleine aber noch nachholen.
Etwas ältere Welpen sind schon unternehmungslustig und können der Mutter mal entwischen. Doch wie alle Mütter, so sucht auch eine Fuchsmutter nach einem fehlenden Kind.
Es kann also viele Gründe haben, warum der Welpe scheinbar verlassen dort liegt. Daher sollte man zunächst aus sicherer Entfernung das Junge etwa zwei bis drei Stunden beobachten, bevor man eingreift.
Haben Sie den Welpen schon und vielleicht etwas voreilig mitgenommen, sollten Sie sich überlegen ob es Sinn macht, ihn wieder zurück zu bringen. Überdenken Sie die Umstände, unter denen Sie den Fuchs gefunden haben.
- War es im Wald, auf dem Feld oder mitten auf der Straße?
- Was macht der Welpe für einen Gesamteindruck? Eher gut genährt und gesund, oder eher abgemagert und krank?
- Könnten Sie ihn zurückbringen und aus großer Entfernung einige Stunden beobachten?
- Haben Sie die Möglichkeit, beim Fundort nach der evtl. suchenden Mutter Ausschau zu halten?
Kommt die Mutter innerhalb 2-3 Stunden nicht, kann man davon ausgehen, dass ihr etwas zugestoßen ist (eventuell von Jägern getötet). Dann sollten Sie das hilflose Wesen mitnehmen. Am besten wickeln sie den Welpen in eine Decke oder ein Handtuch ein. Wärme und Nahrung sind jetzt am wichtigsten.
Nun müssen Sie die Entscheidung treffen, ob Sie das kleine Findelkind selbst aufziehen können und wollen, oder ob Sie sich auf die Suche nach einem geeigneten Pflegeplatz machen.
Rufen Sie wenn möglich, nicht den Jäger um Hilfe.
Er wird das Tier mit ziemlicher Sicherheit töten. Auch bei den Behörden wird man Ihnen nicht helfen und Sie höchstens an den Jäger verweisen.
Zwar stimmt es, dass nach dem von Hermann Göring 1934 geschriebenen deutschen Jagdgesetz die unrechtmäßige Aneignung von Wildtieren dem Tatbestand der Wilderei entspricht. Doch trifft der Begriff "Aneignung" hier nicht wirklich zu. Wie wir am Anfang anführten, ist man sogar verpflichtet, auch Tieren zu helfen. Und genau das ist es, was Sie tun. Ihr Ziel ist nicht die Aneignung des Fuchses, sondern die Versorgung, die Aufzucht und die spätere Auswilderung des elternlosen Tierkindes.
Tierärzte sind nur bedingt eine Hilfe.
Die wenigsten Tierärzte haben Erfahrung mit Wildtieren. Und noch weniger mit dem Fuchs. Woher sollten sie auch? Die Tipps beziehen sich folglich in der Regel am Hund orientiert, teilweise an Katzen. Da Füchse zu den Hundeartigen zählen, sind viele Dinge vom Hund auf den Fuchs übertragbar. Aber eben auch nicht alles. Von der Katze aber ist der Fuchs zumindest organisch weit entfernt. Von einer Ernährung beispielsweise mit Katzenaufzuchtsmilch ist dringend abzuraten.
Wenn Sie den Kleinen nicht gesund pflegen möchten oder können...
versuchen wir gerne Unterstützung zu geben. Bitte schreiben Sie uns eine Mail!
Haben Sie sich bereits anderweitig nach einer Pflegestelle umgesehen, bitten wir Sie im Interesse des jungen Fuchses auf die folgenden Punkte zu achten:
- Keine Einzelhaft. Fuchswelpen gehören wie ein Hund, in die Familie integriert. Die Trennung erfolgt später von selbst.
- Bei Auffangstationen ist gesunde Vorsicht geboten. Viele werden auch von Jägern geführt. Und leider sehen immer noch die meisten Jäger einen Fuchs lieber tot.
- Das Zusammenführen mehrerer Welpen aus verschiedenen Würfen funktioniert nicht mit älteren Welpen.
- Vorsicht vor "Fuchshändlern". Es gibt tatsächlich solche, die die Tiere dann an Jäger verkaufen.
Nochmals sei gesagt: Füchse sind Wildtiere! Bitte versuchen Sie nicht, einen Fuchs als Haustier zu halten. Erstens verstößt dies gewiss gegen das Gesetz, denn sie dürfen den Fuchs nur gesund pflegen und MÜSSEN ihn dann wieder in die Freiheit entlassen. Und Zweitens wäre dies Tierquälerei, denn ein Wildtier gehört nun mal in die Freiheit und ist im Umgang schwieriger wie ein Haustier, d.h. Probleme sind vorprogrammiert!
Bitte keine zu schnellen Entscheidungen. Wie heißt es doch so schön? In der Ruhe liegt die Kraft!
Eine Frage könnte noch aufkommen:
Wie alt ist der junge Fuchs?
Die wirkliche Altersbestimmung ist eigentlich nicht möglich. Man kann nur durch die Größe und das Aussehen das ungefähre Alter schätzen. Wie die meisten Säugetieren, so kommen auch Füchse blind zur Welt. Sie sind mit schwarzem oder braunem Babyhaar bedeckt. Aussehen, Gewicht und Größe ähneln sehr dem eines Hundewelpen. Mit ca. 12 Tagen öffnen sie die Augen.
Mit etwa 2 Wochen dunkelt das Fell häufig etwas nach. Die weiße Schwanzspitze wird sichtbar. Allerdings ist sie kein Erkennungszeichen, denn nicht jeder Fuchs bekommt sie.
Mit etwa 3 Wochen beginnt sich das typische Fuchsgesicht zu prägen. Das Fell wird deutlich heller und die schwarzen Füße / Unterbeine schälen sich heraus.
In der 4-7 Woche kommt das Fuchsfell immer deutlicher durch. Der Welpenspeck verschwindet und die Fuchsproportionen zeichnen sich ab.
Ab der 8 Woche ist der Fuchs "fertig". Nur eben noch nicht ausgewachsen. Auffällig sind die im Verhältnis zum Körper viel zu großen Ohren. Die schwarzen Ohrrücken bilden sich.
Bis zum 6 Lebensmonat entwickelt sich der junge Fuchs nun zu einem "echten" Fuchs. Das Fell wird dichter, die typische Fellzeichnung setzt ein und der Schwanz wird buschig. Der Jungfuchs ist schlank, hochbeinig und hat immer noch etwas zu große Ohren.
Rüden sind bereits als Welpe meist etwas größer als Fähen. Ihre Entwicklung geht etwas zügiger. Die folgenden Bilder sind eine Mischung aus Rüde und Fähe, damit Sie einen ungefähren Überblick über die verschiedenen Entwicklungsstadien eines jungen Fuchses bekommen.
Diese Ratschläge konnten wir mit Unterstützung des Fuchsfreundes und Fuchskenners Marc Buchtmann veröffentlichen http://www.wir-fuechse.de/index.htm . |