Die heutige Durchführung der Jagd ist rechtswidrig❗️
Im deutschen Rechtssystem gilt der eiserne Grundsatz: „Übergeordnetes Recht bricht untergeordnetes Recht“ (Normenhierarchie). Wenn sich zwei Gesetze auf verschiedenen Stufen widersprechen, ist die ranghöhere Regelung immer maßgebend.
Der Tierschutz besitzt seit dem Jahr 2002 Staatszielbestimmung - Artikel 20a des Grundgesetzes hat verfassungsrechtlichen Rang und steht damit ÜBER dem Jagdrecht!
Auch die Unberührtheitsklausel in 44a BJagdG gibt dem Tierschutzgesetz Vorrang.
Hier eine Ausarbeitung vom Netzwerk Fuchs:
Diese Feststellung ist juristisch durchaus ernst zu nehmen.
Die aktuelle Publikation „Herrenlos, aber nicht vogelfrei – Wildtiere zwischen Jagdrecht und Tierschutz“ von Juristin und Rechtsanwältin Christina Patt zeigt:
Auch bei der Jagd gilt das Tierschutzrecht. Ein Tier darf nicht allein deshalb getötet werden, weil es jagdbar ist.
Das Tierschutzgesetz stellt nicht nur das „wie“ des Tötens infrage, sondern auch das „ob“.
Das Tierschutzgesetz gilt bei der Jagd uneingeschränkt:
§ 44 BJagdG sagt aus, dass das Tierschutzrecht und andere Rechte von der Jagd unberührt bleiben – mit anderen Worten: Das Tierschutzgesetz gilt auch bei der Jagd uneingeschränkt!
Das Tierschutzgesetz verlangt für die Tötung einen vernünftigen Grund. Dieser ist nur dann gegeben, wenn diese drei Fragen alle mit ja beantwortet werden:
👉 Gibt es einen legitimen Zweck für eine Tötung und ist die Tötung zur Zielerreichung geeignet?
👉 Ist sie wirklich erforderlich – oder gibt es mildere Mittel?
👉 Überwiegt der Nutzen der Tötung tatsächlich den dadurch entstehenden Schaden?
Zwei wichtige Erkenntnisse der Publikation sind also:
• Das Tierschutzgesetz gilt bei der Jagdausübung ohne Einschränkung, daher ist nicht nur zu hinterfragen, wie ein Tier getötet wird, sondern ob es überhaupt rechtmäßig ist, es zu töten.
• Ein Tier darf nicht pauschal getötet werden, wenn es jagdbar ist und gerade eine Jagdzeit hat. Beides ist als vernünftiger Grund für eine Tötung nicht ausreichend.
Quelle:
Christina Patt, Herrenlos aber nicht vogelfrei – Wildtiere zwischen Jagdrecht und Tierschutz, Natur und Recht 48, 531–540 (2026), DOI 10.1007/s10357-026-4725-3.