Bürgerinitiative Pro Fuchs Deutschland e.V.®  
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... denn er fühlt wie Du den Schmerz

 


Die Bürgerinitiative Pro Fuchs Deutschland e.V. hat sich gegründet, um Wildtieren eine Stimme zu geben – insbesondere den Füchsen. Sie werden durch Hobby-Jäger in großer Zahl getötet, bedingt durch eine starke Jagdlobby, wo ökologische und wildbiologische Gesichtspunkte so gut wie keine Rolle spielen. 

Füchse haben dadurch keine Chance, ihre Aufgaben in der Fauna zu erfüllen. 

Der Fuchs ist ein Wildtier, das bei sehr vielen Hobby-Jägern nur den Gedanken des Tötens dieses wunderbaren Geschöpfes auslöst. Sprüche der Hobby-Jäger wie  „Bist du rot bist gleich tot“, oder „Fuchs kann immer kommen, sei bereit“ unterstreichen dieses. 

Der Fuchs kann durch mindestens vier Jagdarten legal verfolgt werden, mit der Büchse oder mit der Flinte geschossen, mit der Falle gefangen und getötet, so wie durch die grausame Baujagd mit Jagdhunden, auch Erdhunde genannt - dies heißt in der Jägersprache  „Fuchssprengen“. 

Im Internet betreiben wir Aufklärungsarbeit und kritisieren natürlich, besonders auf Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen, insgesamt die Jagd auf den Fuchs, worunter auch die Fallenjagd fällt. 

Vor kurzem kritisierten wir den Fallenhersteller und Fallenvertreiber "Fallenfuchs" in einem unserer Beiträge, da er gerade eine neue Jungfuchsfalle auf den Markt brachte (Post auf unserer Facebookseite vom 11. April 2021)).
Wir erwähnten in unserer Kritik, daß Fallenjagd zwar legal betrieben wird, aber es früher ebenfalls legale Praktiken und Gesetze gab, die heute nur noch sprachlos machen. Wir führten Beispiele an. Natürlich kämpfen wir dafür, daß auch die Fallenjagd in das Museum der jagdlichen Schrecken verschwindet. 

Diese Vergleiche, in unserem Beitrag auf Facebook, nahm der Fallenhersteller „FallenFuchs“ zum Anlass uns gerichtlich in Anspruch zu nehmen.  

75% der Klage wurde abgewiesen! 

Ob die Richterin jagdfreundlich gesinnt ist, wissen wir nicht. Jedoch wurde dem Versuch von „FallenFuchs“ uns zum Schweigen zu bringen in einem kleinen Teil Recht gegeben. Die Richterin hat uns verboten, gewisse, ihrer Ansicht nach anprangernde Vergleiche zu benutzen, mit denen wir uns in unserem Beitrag auf die befremdliche Gesetzeslage bezogen und nicht auf „FallenFuchs. 

Das Gericht sah das anders, was unserer Ansicht nach ein ganz klarer Verstoß gegen das Grundgesetz ist, namentlich Artikel 5 Abs. 1 indem es heißt: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Sei es, wie es ist, wir möchten uns nicht in Klagen ergehen und kostbare Spendengelder aufwenden, um unser verfassungsmäßiges Recht einzuklagen, sondern wir werden weiter für unsere heimischen Füchse kämpfen. 

Unsere wichtigen Aktionen, die dazu dienen, Aufzuklären und Gesetze zu ermöglichen, welche unsere Wildtiere vor der Willkür von 0,4% der Bevölkerung schützen, benötigen jede Unterstützung, welche uns echte Tierschützer geben können.

Gerne können Sie diese Aktionen unterstützen:

1. mit Ihrer Anwesenheit bei solchen Aktionen - wir halten Sie auf der Homepage darüber auf dem Laufenden

2. mit einer Spende - siehe Link "Spenden"  unter dem Button "Downloads/ Interessantes/ Recht"

3. mit Ihrer Mitgliedschaft in unserem gemeinnützigen Verein - Antrag unter dem Button "Downloads/ Interessantes/ Recht"


https://www.facebook.com/donate/314357196822729/2977833265872013/


Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung, womit Sie den Hobby-Jägern zeigen, was Sie von diesem Gebaren der Klagefreudigkeit und des Versuches, uns den Mund zu verbieten, halten!



Stellungnahme der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. zur Fallenjagd:

https://djgt.de/2021/05/23/abschaffung-der-fallenjagd-wegen-bestehender-tierschutzrechtlicher-probleme/?fbclid=IwAR1PGH3IycGSJGN_IYo7rz-1rXgUqMdZU8QZZvg8TI9z1pV_I4L3z_pM5Nk




 
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