Bürgerinitiative Pro Fuchs Deutschland e.V.®  
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... denn er fühlt wie Du den Schmerz

 

Demonstration gegen die Fuchsjagd vor dem niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  am 05. Juni 2020


Wir haben mit Bannern und Megafon unserem Unmut der Zulassung der Fuchsjagd vor dem niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Luft gemacht.

Herr Prof. Dr. Ludwig Theuvsen, Staatssekretär in diesem Ministerium, kam heraus und nahm sich freundlicherweise die Zeit, mit uns einige Minuten zu reden.

Er bat um schriftliche Übergabe unserer Forderungen direkt an seine Mailadresse, was wir innerhalb der nächsten Woche taten.

Wir denken, unsere Forderungen wurden einfach an die dortigen Jäger zur Beantwortung weiter gegeben und über Dr. Theuvsen als Stellungnahme des niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz an uns gesandt. Auf diese Stellungnahme haben wir natürlich geantwortet, da sie exemplarisch den Einfluss der Jagdlobby auf die Politik zeigt, denn diese Stellungnahme zeigt wieder einmal mittelalterliches Denken in der Jagd, die Ignoranz des Tierleides und offenkundige Verschleierung der wirklichen tierquälerischen Taten, in diesem Fall in der Fuchsjagd.

Wir führen hier 1. unsere Forderung; 2. die Stellungnahme des niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; 3. unsere Antwort darauf auf:


Forderung Pro Fuchs e.V.: 
Füchse aus der Liste der bejagbaren Arten streichen/ in die ganzjährige Schonzeit setzen

Stellungnahme niedersächsisches Landwirtschaftsministerium: 
Der Fuchs steht aktuell weder vor der Ausrottung noch ist er in seinem Bestand gefährdet. Die Entwicklung der Jagdstrecke deutet vielmehr auf eine deutliche Zunahme der Fuchspopulation hin.

Antwort Pro Fuchs e.V.:
Die Logik Ihrer Antwort erschließt sich uns nicht ganz: Da Füchse in ihrem Bestand nicht bedroht sind kann man sie weiterhin auf grausamste Art und Weise zu hunderttausenden töten? Ist das die Ethik und Empathie des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums im 21. Jahrhundert?
Und wenn Sie sich die Jagdstrecke der letzten Jahre anschauen sehen Sie nach dem Anstieg aus der Erholung des Fuchsbestandes nach der Immunisierung gegen die terrestrische Tollwut eine ABNEHMENDE Strecke. Außerdem entspricht es keiner wissenschaftlichen Grundlage, eine Populationsstärke an der Jagdstrecke dieser Wildtiere festzumachen. Jagdstrecken sind nicht überprüfbar und können auch an die Interessen der Jäger orientiert sein, was bei den Fuchsstrecken durchaus zu höheren Angaben als die wirklich getöteten Füchse führen kann.




 









Forderung Pro Fuchs e.V.: 
Hilfe des Fuchses bei der Mäuse- und Rattenplagen Bekämpfung anerkennen

Stellungnahme niedersächsisches Landwirtschaftsministerium: 
Mäuse stehen auf dem Speiseplan des Fuchses. Untersuchungen in Brandenburg haben allerdings gezeigt, dass nur jeder zweite Fuchs Mäuse aufgenommen hatte und in diesen Fällen Mäuse lediglich 21 % der Nahrung ausmachten. Aufgrund der hohen Reproduktionsrate der Mäuse ist der Einfluss des Fuchses auf deren Population daher sehr begrenzt.
Eine Rattenplage tritt meist im besiedelten Bereich auf. Die Besiedlungsräume von Ratten und Füchsen im städtischen Bereich unterscheiden sich jedoch deutlich. Zudem bevorzugen Füchse ein leichter zu erbeutendes Nahrungsangebot.

Antwort Pro Fuchs e.V.:
Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium beruft sich hier auf eine Studie, die weder im Internet einsehbar ist, noch besteht die Möglichkeit, diese Studie über eine Universitätsbibliothek lesen zu können. Wir gehen also davon aus, dass diese Studie entweder gar nicht mehr existiert, oder aber die Inhalte uns verborgen werden sollen. Beweise durch diese Studie können Sie als Vertreter des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums also nicht vorlegen.


Wir jedoch haben Beweise über die Nahrung der Füchse in Bezug auf Mäuse:
Laut Literatur benötigt ein Rotfuchs idealerweise etwa 600kCal pro Tag. Eine Maus liefert etwa 30kCal. Das wären dann also rein theoretisch 20 Mäuse pro Tag, um den Energiebedarf zu decken. In „Der Rotfuchs“ von Felix Labhardt steht, dass ein Fuchs täglich 330 bis 550g Futter benötigt. Umgerechnet seien dies 15-20 Mäuse. Das deckt sich also mit der anderen Angabe. Auf das Jahr hochgerechnet wären das bei 20 Mäusen pro Tag stolze 7.300 Mäuse pro Jahr, wenn der Fuchs gar keine anderen Nahrungsquellen finden könnte. Man kann das allerdings nicht einfach auf das Jahr hochrechnen, da saisonal und lokal andere Nahrungssorten einen recht großen Anteil der Ernährung ausmachen können (z. B. Kaninchen, Obst oder Regenwürmer). Diese anderen Nahrungsquellen können – je nach Gegebenheiten im jeweiligen Fuchsrevier – auch den Mäusekonsum deutlich übersteigen, so dass Mäuse definitiv nicht für alle Füchse den Hauptanteil der Nahrung stellen oder überhaupt einen nennenswerten Beitrag zu ihrer Ernährung leisten. Abgesehen davon haben tatsächlich auch Füchse ihre Vorlieben, was die Nahrung angeht. Manche Mäusearten werden bevorzugt gefressen, selbst wenn sie seltener vorkommen. Das hat der Fuchsexperte David Macdonald in seinem Standardwerk „Running With The Fox“ herausgefunden. Auch der Kalorienbedarf eines Fuchses ist sicherlich von Individuum zu Individuum und je nach Gesundheitszustand und Aktivität (Reviergröße, Stress, etc.) unterschiedlich. In „Leben unter Füchsen“ von Günther Schumann steht, dass ein Fuchs etwa 4.000 Mäuse pro Jahr vertilgt und diese Schätzung kommt der Realität am Nächsten. Solche Angaben beruhen allerdings i.d.R. auf Untersuchungen von Fuchskot auf seine Nahrungsbestandteile. Fast in jeder Fuchsstudie wird der Kot der Füchse gesammelt und auf seine Nahrungsbestandteile hin analysiert. Daher wissen wir etwa, zu welchen Anteilen Mäuse und andere Nahrungsmittel bei den untersuchten Fuchspopulationen zu einem bestimmten Zeitpunkt des Jahres die Ernährung ausmachen. Nicht alle Nahrungsmittel lassen sich allerdings im Kot nachweisen und so ist dieser Ansatz leider etwas fehleranfällig. Letztendlich bekommt man dadurch aber recht brauchbare Schätzungen. 


Zu einem Fuchsrevier gehören in der Regel (in nichtbejagten und dadurch nicht verfälschten Fuchsrevieren) die führende Fähe, der führende Rüde, noch nicht abgewanderte Jungfüchse des Vorjahres und die aktuellen Welpen. Da kommen also einige Mäusefresser zusammen. Rechnet man dann noch die anderen Mäusefresser dazu (welche meistens ebenfalls bejagt werden, wie Wiesel, Iltiss, Hermelin, Marder, Dachs, Waschbär und rechnet man auch die nicht bejagten Greifvögel wie Uhu, Kauz, Eule, Bussard, Falken) wäre ein Kleinhalten der Mäusepopulation durchaus realistisch und sollte durch eine Einstellung der Jagd auf die Mäusefresser dringend untersucht werden.


 


Forderung Pro Fuchs e.V.: 
anerkennen, dass die Fuchsjagd im Lichte des Tierschutzgesetzes und dem Staatsziel Tierschutz als besonders grausam und tierquälerisch einzustufen ist und darum nicht vereinbar mit dem angeführten Staatsziel

Stellungnahme niedersächsisches Landwirtschaftsministerium: 
Die Grundsätze des Tierschutzes und der Waidgerechtigkeit gelten bei der Jagdausübung für alle bejagbaren Tierarten, auch Füchse.

Antwort Pro Fuchs e.V.:
Die Grundsätze des Tierschutzgesetzes, welches seit 2002 Staatsziel sind, werden durch die Jagdausübung tagtäglich verletzt. 
Tierschutzgesetz erster Abschnitt Grundsatz § 1: 
"Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."

Durch Ausnahmeregelungen, welche jagdliche Gesetze in den einzelnen Ländern ermöglichen, wird das Staatsziel ad absurdum geführt und hat nichts mehr mit Tierschutz zu tun. Laut gerichtlichem Urteil von Gelsenkirchen 2015 dürfen sich Jäger nicht als Tierschützer bezeichnen.
Bei der Ausübung der Jagd sind laut Bundesjagdgesetz die „allgemein anerkannten Grundsätze der deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten“ (§1 [3] BJagdG). Der Begriff „waidgerecht“ wird vielfach als Synonym für „tierschutzgerecht“ betrachtet. Doch mit dem Begriff „Waidgerechtigkeit“ sind keine klar formulierten Vorgaben definiert. Er stellt lediglich eine Art Ehrenkodex der Jäger dar und hat die ethnische Einstellung des Jägers zum Wild und der Natur sowie den Umgang der Jagdgenossen miteinander zum Gegenstand.
Zu den ungeschriebenen Gesetzen der „Waidgerechtigkeit“ gehört es zum Beispiel, den Hasen nicht „in der Sasse“ , dass heißt in einer Bodenkuhle sitzend, dass Rebhuhn oder den Fasan nicht auf dem Boden und die Ente nicht auf dem Wasser schwimmend zu schießen. Dem Wild soll damit ein angebliches Maximum an Chancen eingeräumt werden.
Das heißt aber: Die Tiere müssen zunächst aufgescheucht werden bevor der Jäger seinen Schuss abgeben darf. Hier wird deutlich, dass „Waidgerechtigkeit“  mit Tierschutz nichts zu tun hat, denn ein ruhig sitzendes Tier ist wesentlich sicherer zu treffen als eines, dass sich auf der Flucht befindet.
Die Gesetze der „Waidgerechtigkeit“ sind die einer sportlichen Disziplin die außer Acht lässt, dass es nicht um Tontauben, sondern leidensfähige Lebewesen geht. 

Forderung Pro Fuchs e.V.: 
Verbot der Fallenjagd und der Baujagd

Stellungnahme niedersächsisches Landwirtschaftsministerium: 
Die Fallen- und die Baujagd sind ergänzende Mittel der Bestandsregulierung. Die Fallenjagd darf nur nach Absolvierung entsprechender Lehrgänge durchgeführt werden.

Antwort Pro Fuchs e.V.:
1. Es ist durch die Jagd nicht möglich, Füchse in ihrem Bestand zu regulieren. 17 Studien (6 davon aus Deutschland) beweisen dies:  https://www.profuchsostfriesland.de/Informationen-ueber-Fuechse/Kann-Fuchsjagd-die-Fuchspopulation-regulieren/
2. Fallenjagd ist unvereinbar mit dem Tierschutzgesetz. Laut der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz stehen die gefangenen Wildtiere unter hohem Stress, was erhebliches Leiden verursacht. Ein Wildtier gerät in höchste Panik, wenn sich die Falle schließt, und zieht sich bei verzweifelten Fluchtversuchen oftmals schwere Verletzungen zu oder stirbt durch Kreislaufversagen. Medizinisch/ wissenschaftliche Fakten: Die Schreckstarre oder auch Angststarre (in der Fachliteratur "Tonic immobility" oder "Freezing behaviour" genannt) beschreibt ein Verhalten, bei dem einige Tiere scheinbar vorübergehend gelähmt sind und auf äußere Reize nicht mehr reagieren - sie "frieren ein" und verhalten sich vollkommen still (Blanchard & Blanchard, 2008) In den meisten Fällen handelt es sich dabei um eine Reaktion auf eine extreme Bedrohung, beispielsweise die Gefangennahme durch einen (wahrgenommenen) Feind oder das Verharren in einer Situation ohne Fluchtmöglichkeit. Die Tiere können dabei auch als "schlafend", "abwesend" oder gar "entspannt" wahrgenommen werden, tatsächlich kommt es bei der Angststarre jedoch zu Begleiterscheinungen wie Atemnot, erhöhter Herzfrequenz, Schwitzen oder Erstickungsgefühl. 
(Ressler, 2009), Blanchard, D. C., & Blanchard, R. J. (2008). Chapter 2.4 Defensive behaviors, fear, and anxiety. Handbook of Behavioral Neuroscience, 63–79. Ressler, K., Norrholm, S (2009). Genetics of anxiety and trauma-related disorders. Neuroscience, 164, 272-87
3. Baujagd ist unvereinbar mit dem Tierschutzgesetz: 
Hundekämpfe und das Trainieren von aggressiven Hunderassen zu Kampfzwecken sind in der EU und in Deutschland verboten.
Deutsches Tierschutzgesetz §3:
"Abs. 7: Es ist verboten, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen...
Abs. 8: Es ist verboten, ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen ..."
Doch Jägern wird zur Ausübung ihres Hobbys der Zusatz "soweit dies nicht die Grundsätze waidgerechter Jagdausübung erfordern" eingeräumt. Offen aber bleiben die Fragen, ob und welche Grundsätze dies erfordern und weshalb der von Jägern erfundene Begriff "Waidgerechtigkeit" auch an dieser Stelle als Mittel zum Zweck, jedoch ohne Notwendigkeit des Handelns eingesetzt wird. Baujagd ist Hundekampf, denn auch die Füchse gehören zu den Caniden, genauso wie der Erdhund!!!
- Auszüge aus einer Schweizer Studie zur Baujagd: Bolliger G., Gerritsen V., Rüttimann A. (2010): „Die Baujagd unter dem Aspekt des Tierschutz- und Jagdrechts, Gutachten (Schweiz)“:
… Die Praktik kann als ein Aufeinanderhetzen von Tieren bezeichnet werden, bei dem nicht selten unterirdische Kämpfe stattfinden und sowohl der Hund als auch das bejagte Wildtier erhebliche Verletzungen erleiden oder sogar getötet werden. Füchse werden bei dieser Jagdmethode ausserdem an einem Ort attackiert, der von ihnen als sicheres Rückzugsrefugium genutzt wird und zur Jungenaufzucht dient. 
… Aus der Sicht des Tierschutzrechts erfüllt die Ausübung der Baujagd gleich mehrfach den Tatbestand der Tierquälerei."

Forderung Pro Fuchs e.V.: 
Verbot der Ausbildung von Erdhunden an lebenden Füchsen in Schliefenanlagen

Stellungnahme niedersächsisches Landwirtschaftsministerium: 
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Ausbildung von Erdhunden unter Einsatzes eines Fuchses kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ist, wenn sichergestellt ist, dass es zu keinem Kontakt zwischen Hund und Fuchs kommt. Dies gewährleisten technische Vorkehrungen in den Schliefenanlagen. Zum Einsatz kommt zudem überwiegend der Nachwuchs von Gehegefüchsen. Die meist handzahmen Tiere lernen relativ schnell, dass sie nicht mit Hunden in Kontakt kommen. Sie werden bis zu 10 Jahre alt und damit deutlich älter als ihre freilebenden Artgenossen.

Antwort Pro Fuchs e.V.:
Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln (1996) wurde VOR dem Festlegen des Staatsziel Tierschutz (2002) verkündet und bedarf nun einer erneuten Prüfung!
Töten und misshandeln, um töten zu können ...
Grundsatz einer waidgerechten Jagdausübung?
Deutsches Tierschutzgesetz §3:
Abs. 7: Es ist verboten, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen.
Abs. 8: Es ist verboten, ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze waidgerechter Jagdausübung erfordern.

Schliefanlagen verstoßen gegen §3, Abs. 7 und 8 des Tierschutzgesetzes. Auch hier wird Jägern wieder einmal zur Ausübung ihres Hobbys der Zusatz "soweit dies nicht die Grundsätze waidgerechter Jagdausübung erfordern" eingeräumt. Offen aber bleiben die Fragen, ob und welche Grundsätze dies erfordern und weshalb der von Jägern erfundene Begriff "Waidgerechtigkeit" auch an dieser Stelle als Mittel zum Zweck, jedoch ohne Notwendigkeit des Handelns eingesetzt wird.

Im Auftrag des Schweizer Tierschutzes STS kam 2009 eine Studie, durchgeführt von Dr. Sandra Gloor und Dr. Fabio Bontadina von SWILD, zu dem Ergebnis, daß der Einsatz von lebenden Füchsen bei Bauprüfungen und Übungen am Kunstbau aus verhaltensbiologischer Sicht als Tierquälerei bezeichnet werden muss.

Ein vom Landkreis Lippe in Auftrag gegebenes Gutachten des renommierten Experten für Tierschutzrecht Dr. Christoph Maisack beurteilt den Betrieb in der Schliefanlage als „Abrichtung auf Schärfe“, was nach dem Tierschutzgesetz verboten ist. Auch die Kreisveterinärin Dr. Heike Scharfenberg, die sich den Abrichtungs- und Prüfungsbetrieb in Lemgo-Voßheide (einer der skandalträchtigsten Schliefenanlagen in Deutschland) angesehen hat, berichtet, dass die Füchse dort „erheblichem Stress“ ausgesetzt seien.
Des Weiteren hat die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. sich mit diesem Thema befasst:  https://www.vereinonline.org/djgt/files/www/sonstiges7.pdf?fbclid=IwAR0un3lBSgD82b1JIIy14ePhEUgo430v_DA5r9unqM3nm4ViM3keOe5aLnE


Forderung Pro Fuchs e.V.: 
Prädatorenmanagement im Wiesenvogelschutz muss unblutig durchgeführt werden              

Stellungnahme niedersächsisches Landwirtschaftsministerium: 
Ohne Prädatorenmanagement ist kein Wiesenvogelschutz möglich. Daher ist eine Regulierung bodenbewohnender Raubsäuger unbedingt erforderlich. Wenn dies unblutig erfolgen soll, ist dies nur im Wege des Lebendfangs mit anschließender Verbringung möglich. Allerdings müssen die Tiere dann in bereits besetzten Revieren ausgesetzt werden, die ihnen gegenüber natürlich verteidigt werden.

Antwort Pro Fuchs e.V.:
Nochmals: eine Regulierung der Fuchsbestände durch die Jagd ist nach Aussage von 17 Studien (6 davon aus Deutschland) nicht möglich. Durch die Fuchsjagd kann die Fuchsdichte in der Fläche nicht reduziert werden, weil Verluste durch einwandernde Tiere sowie steigende Geburtenraten ausgeglichen werden 
Werden Füchse nicht bejagt, steigt die Populationsdichte in der Regel nicht an, weil Füchse bei hohen Dichten in sozialen Gruppen zusammenleben, in denen nur die dominante Füchsin Nachwuchs bekommt (Aussage des Biologen Erik Zimen: “Geburtenbeschränkung statt Massenelend”).

Möglichkeiten eines unblutigen Prädatorenmanagements sind möglich und es haben sich Folgende NACHWEISLICH bewährt:

1. Vertragsnaturschutz mit Landwirten
2. Elektrozäune
3. Wiesenvögel unterstützen, ihre natürlichen Strategien zur Feindabwehr ausführen zu können
4. Einstellung der Fuchsjagd, um Fuchsbestände niedriger zu halten und Fuchswanderungen im Fuchsrevier besser beobachten zu können und zu sehen, wo noch unterstützende Maßnahmen nötig sind, um Wiesenbrütern zu helfen:  https://www.profuchsostfriesland.de/Informationen-ueber-Fuechse/Was-schuetzt-Wiesenvoegel-vor-Praedation/ 










 










 



 
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