Natürlich lässt sich so ein Frage nicht emotionslos beantworten. Nach dem, was wir wissen, müssen wir bei Füchsen eine ähnliche Leidensfähigkeit annehmen wie etwa bei Haushunden.Sie sind zu engen emotionalen Bindungen fähig, reagieren höchst sensibel auf die Reize ihrer Umgebung und sind überdies sehr intelligente Beutegreifer. Wenn wir also sagen, dass es als grausam bezeichnet wird, Hunde ohne vernünftigen Grund zu erschießen, Welpen vor den Augen ihrer Mütter zu töten, sie in Fallen in Panik zu versetzen, dass sich sich dort oftmals stark verletzen und dann erschossen werden, oder sie zu Tode zu hetzen, dann müsste dasselbe auch für die Fuchsjagd gelten.
Darüber hinaus ist unbekannt, wie viele Füchse in Deutschland jedes Jahr durch schlecht gezielte Schüsse nur verletzt, aber nicht getötet werden und nach der Flucht langsam und qualvoll sterben. Untersuchungen aus Großbritannien zu diesem Thema haben gezeigt, dass für jeden bei der Jagd getöteten Fuchs mindestens ein weiterer nur verletzt und von diesen angeschossenen Tieren wiederum nur ein Teil überhaupt gefunden wird.
Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. hat sich mit der Fuchsjagd in Deutschland auseinandergesetzt.
Schliefenanlagen - Ausbildung von Jagdhunden zur Baujagd
Das Guantànamo für Füchse
Vor der Öffentlichkeit versteckt, trainiert der Jäger seine Hunde darauf, Füchse in ihren Bauen zu verfolgen und sie entweder "herauszusprengen", sie also dem Jäger vor die Waffe zu treiben, oder sie im Bau "abzuwürgen", also zu töten.
Gedrillt werden die Hunde an lebenden Füchsen, die zu diesem Zweck gefangen und in Käfigen eingesperrt werden.
Jungfüchse werden bevorzugt verwendet. Sie sind noch recht unerfahren, lassen sich relativ einfach in Lebendfallen fangen und sind beim Kampf auch keine so große Gefahr für die Hunde.
Artgerecht untergebracht, behandelt und versorgt werden die sogenannten Schliefenfüchse von den Jägern nicht. Die Füchse werden eingesperrt und bekommen etwas Futter in den Käfig geworfen, damit sie nicht verhungern.
Meist werden Anwohner oder Spaziergänger auf Schliefenanlagen aufmerksam, weil die gefangenen Füchse erbärmlich schreien und bei dem Versuch in die Freiheit zu entkommen, in den Käfigen randalieren. Kein Bau, keine Versteckmöglichkeit oder Unterschlupf. Nichts. Nur den nackten Boden und das Gitter vor Augen, dass den Zugang zur sichtbaren Freiheit verwährt.
Schliefanlage im Raum Halle (Westfalen)
Die Hunde sollen es lernen, durch die Gänge des Fuchsbaus hinter den Füchsen herhetzen zu können. Der Fuchs wird in den Kunstbau bzw. in die Schliefenanlage geschickt und läuft bis in den Kessel. Wenn er den Kessel betritt, schließt sich dadurch ein Schieber (Drehtür-Prinzip), so dass der Fuchs nicht mehr vom Hund erreicht werden kann oder der Jäger schließt den Schieber von Hand. Erst dann wird – jedenfalls wenn es “korrekt“ abläuft – der Hund in die Schliefanlage geschickt.
Gehetzt vom Hund, versucht der Fuchs zu entkommen und flüchtet dabei logischerweise in die Richtung, in die der Jäger ihn durch das Absperren der Gänge zwingt.
Der Fuchs ist dabei sehr hohem Stress ausgesetzt. In Todesangst versucht er zu flüchten. Nicht selten erleidet er dabei einen Herzinfarkt oder Schock. Der Fuchs weiß ja nicht, dass er am Ende durch den Schieber sicher vom Hund getrennt ist.
Der Idealfall aus Sicht der Jäger bei der späteren Fuchsjagd ist, wenn der Fuchs den Bau aus Angst vor dem Hund verlässt und von den draußen wartenden Jägern erschossen werden kann. Direkter Kontakt („Raubwildschärfe“, Abwürgen des Fuchses) ist dennoch ein von Jägern gewünschtes Merkmal bei Jagdhunden.
Dass der Fuchs eben nicht immer wie erhofft flieht, sondern es zu erbitterten Kämpfen zwischen Jagdhund und Fuchs kommt ist hinreichend belegt. Darunter leidet natürlich auch der Hund, der lediglich als ein Werkzeug des Jägers missbraucht wird, sich dabei schwerst verletzen oder verschüttet werden kann.
Das Schweizer Gutachten „Die Baujagd unter dem Aspekt des Tierschutz- und Jagdrechts“ belegt das erhebliche Leiden der Schliefenfüchse: In Abschnitt 4.2 a) „Ausbildung der Bauhunde“, bb) „Belastungen für den Fuchs“ (S. 27-28) heißt es: „Auch wenn seine physische Unversehrtheit während der Jagdhundeausbildung und im Prüfungsfall gewährleistet werden kann, stellen der Verfolgungs- und Bedrohungsstress für den Fuchs eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens dar. (…) Weil Füchse bei Stress apathisch reagieren können oder sogar zu schlafen beginnen, wird ihr Verhalten im Kunstbau oftmals fälschlicherweise dahingehend interpretiert, dass sie an die Situation gewöhnt seien und die Tortur über sich ergehen ließen. Tatsächlich sind die Ängste, die sie in dieser Situation erleiden müssen, aber als erheblich einzustufen. (…) Die Verwendung von lebenden Füchsen im Kunstbau erfüllt damit den Tatbestand der Misshandlung nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG.“(Schweiz) - (Mit „Kunstbau“ ist hier das künstliche Bausystem einer Schliefanlage gemeint.)
Töten und misshandeln, um töten zu können.
Grundsatz einer waidgerechten Jagdausübung?
Deutsches Tierschutzgesetz §3.
Abs. 7: Es ist verboten, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen.
Abs. 8: Es ist verboten, ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze waidgerechter Jagdausübung erfordern.
Schliefanlagen verstoßen gegen §3, Abs. 7 und 8 des Tierschutzgesetzes. Doch Jägern wird zur Ausübung ihres Hobbys der Zusatz "soweit dies nicht die Grundsätze waidgerechter Jagdausübung erfordern" eingeräumt. Offen aber bleiben die Fragen, ob und welche Grundsätze dies erfordern und weshalb der von Jägern erfundene Begriff "Waidgerechtigkeit" auch an dieser Stelle als Mittel zum Zweck, jedoch ohne Notwendigkeit des Handelns eingesetzt wird.
Im Auftrag des Schweizer Tierschutzes STS kam 2009 eine Studie, durchgeführt von Dr. Sandra Gloor und Dr. Fabio Bontadina von SWILD, zu dem Ergebnis, daß der Einsatz von lebenden Füchsen bei Bauprüfungen und Übungen am Kunstbau aus verhaltensbiologischer Sicht als Tierquälerei bezeichnet werden muss.
Ein vom Landkreis Lippe in Auftrag gegebenes Gutachten des renommierten Experten für Tierschutzrecht Dr. Christoph Maisack beurteilt den Betrieb in der Schliefanlage als „Abrichtung auf Schärfe“, was nach dem Tierschutzgesetz verboten ist. Auch die Kreisveterinärin Dr. Heike Scharfenberg, die sich den Abrichtungs- und Prüfungsbetrieb in Lemgo-Voßheide (einer der skandalträchtigsten Schliefenanlagen in Deutschland) angesehen hat, berichtet, dass die Füchse dort „erheblichem Stress“ ausgesetzt seien.
Hier ist eine Stellungnahme zu Schliefenanlagen von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.:
Homepage der Tierschützer, welche für die Schließung der Schliefenanlage in Lemgo-Voßheide kämpfen:
Baujagd = Hundekampf
Bei der Baujagd werden Füchse von Jägern mit sogenannten Erdhunden aus ihrem schützenden Bau getrieben und erschossen. Hierbei kommt es immer wieder zum blutigen Kampf zwischen Hund und Wildtier. Wenn im Bau eine Fuchsmutter mit ihren Welpen sitzt, kommt es zum Kampf auf Leben und Tod, denn eine Fuchsmutter verteidigt ihre Kinder gegen Angreifer bis zum letzten Atemzug. Die Jagd auf eine Fähe mit Welpen ist jedoch illegal, weil das ein Verstoß gegen §22 Abs. 4 BJagdG (Elterntierschutz) ist.
Auch Jäger wissen über die Grausamkeit dieser Jagdart Bescheid und wie gefährlich diese für Baujagdhunde ist:
"Vor Jagdbeginn ist ein Set für erste Hilfsmaßnahmen zusammenzustellen. Hierzu zählen Mittel zur Erstversorgung von Wunden wie Pinzette, Schere, Desinfektionslösung und Verbandsmaterial. Jeder Jagdeinsatz kann für den Hund unangenehme Folgen haben. Die häufigsten davon sind: 1. Bissverletzungen im Kopf- und Halsbereich. Unter der Erde geht es oft um Leben oder Tod. Dementsprechend heftig sind die Auseinandersetzungen zwischen Hund und Raubwild. Bissverletzungen im Kopfbereich sind dabei nicht selten. Betroffen sind regelmäßig die Lefzen, der Oberkiefer und die Behänge." (Wild und Hund, Ausg. 23/2009)
Hundekämpfe und das Trainieren von aggressiven Hunderassen zu Kampfzwecken sind in der EU und in Deutschland verboten.
Deutsches Tierschutzgesetz §3
Abs. 7: Es ist verboten, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen...
Abs. 8: Es ist verboten, ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen...
Doch Jägern wird zur Ausübung ihres Hobbys der Zusatz "soweit dies nicht die Grundsätze waidgerechter Jagdausübung erfordern" eingeräumt. Offen aber bleiben die Fragen, ob und welche Grundsätze dies erfordern und weshalb der von Jägern erfundene Begriff "Waidgerechtigkeit" auch an dieser Stelle als Mittel zum Zweck, jedoch ohne Notwendigkeit des Handelns eingesetzt wird. BAUJAGD IST HUNDEKAMPF, denn auch die Füchse gehören zu den Caniden, genauso wie der Erdhund!!!
Bei der Baujagd finden zwei Methoden Anwendung:
Naturbau aufgraben
Ein oder mehrere Jäger graben den Bau des Fuchses oder Dachses auf. Die Ein- bzw. Ausgänge des Baus werden verbarrikadiert. Nur einer bleibt frei, der dann mit Schaufeln und Spaten bis zu Haupthöhle aufgegraben wird. Bei großen Bauen nehmen die Jäger sogar Traktoren mit Schaufeln zur Hilfe. Mehrere Jäger stehen dann mit schussbereiten Waffen um die Grabenden herum. Das in die Enge getriebene Tier „springt“ – über kurz oder lang – in Panik aus seiner zerstörten Höhle und den Jägern direkt vor den Gewehrlauf. In der Regel wird dann mit Schrot ungezielt auf das flüchtende Tier geschossen. Fehlschüsse und daraus resultierende schwere Verletzungen des Tieres sind die Folge und werden von den Jägern billigend in Kauf genommen.
Jagd am Kunstbau/ Naturbau mit einem Erdhund
Bei dieser Methode bleibt ebenso nur ein Gang des Baus frei. In diesen wird jedoch ein Jagdhund geschickt. Es stehen mehrere Jäger mit Waffen direkt am Ausgang und warten auf den flüchtenden Baubewohner. Der Hund hat die Aufgabe, das Alttier aus dem Bau und vor die Flinten der Jäger zu scheuchen. Vorhandene Jungtiere soll der Hund möglichst gleich töten (=abwürgen). Dann wäre das Alttier nämlich kein Elterntier mehr und könne ebenfalls erschossen werden. Auf das aus dem Bau herausspringende Tier wird blindlings geschossen. So mancher Fuchs entkommt schwer verletzt, stirbt dann aber an seinen Verletzungen einen grausamen Tod. Jäger verletzen dabei nicht selten den eigenen Hund, wenn dieser dicht hinter dem Fuchs oder Dachs den Bau verlässt oder sogar durch einen sehr wehrhaften Bewohner selbst zum Gejagten wird. Häufig verbeißen sich auch Hund und Baubewohner innerhalb des Baus so fest miteinander, dass der Hund nicht wieder aus dem Bau heraus kann. Die Jäger müssen den Bau aufgraben, um den Hund retten und den Bewohner töten zu können. Darüber vergehen Stunden, in denen sich Hund und Baubewohner gegenseitig schwer verletzen.
In anderer Variante wird eine Drahtkäfigfalle vor den Bau gestellt, nachdem der Hund in den Bau geschickt wurde. Das heraus getriebene Tier landet auf der Flucht vor dem Hund, beim Verlassen des Baus in der Falle und kann dann bequem erschossen werden. Jungtieren die nicht direkt vom Hund abgewürgt werden, werden für gewöhnlich erschlagen. Statt einer Falle verwenden Jäger auch Schleppnetze. Ein solches engmaschiges Netz ist an den Außenkanten mit schweren Bleikugeln versehen. Das Tier springt in das Netz und zieht es auf seiner Flucht hinter sich her. Dabei fallen die Bleikugeln durch die Netzmaschen bis sich das Tier in dem Netz nicht mehr bewegen kann. Nun kann der Jäger, wie bei der Drahtfallenvariante das flüchtende Tier gefahrlos erschießen oder erschlagen.
Um diese jägerliche Perversion betreiben zu können, legen Jäger sogar künstliche Fuchsbauten an. Diese meistens aus Betonröhren bestehenden Systeme, können vom Jäger viel leichter kontrolliert ausgeräumt werden als ein natürlicher Bau. Die Baujagd ist für den Jäger ein besonderer Nervenkitzel. Es ist natürlich viel aufregender, als die ebenfalls übliche Praxis, vom mobilen, extra vor dem Fuchsbau aufgestellten Hochsitz aus, vor den Augen der Fuchsmutter einen Fuchswelpen nach dem anderen abzuschießen, bis letztlich auch das Muttertier getötet wird und der Jäger sich wieder damit rühmen kann, eine ganze Fuchsfamilie ausgerottet zu haben.
Es besteht ein breiter Konsens darüber, daß Wildtiere Rückzugsgebiete und Ruhezonen benötigen, in denen Eingriffe und Störungen vermieden werden sollten. Für die Füchse (und auch Dachse) scheint dies nicht zu gelten. Bei der Baujagd werden sie genau an jenem Ort bekämpft, an dem sie Schutz suchen, an den sie sich zurückziehen, wo sie ihre Jungen zur Welt bringen und während der ersten Wochen großziehen. Ihr letzter Rückzugsort wird so zur Falle, an dem sie in Panik versetzt und getötet werden.Das Abrichten der Erdhunde findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit in sogenannten „Schliefanlagen“ statt.
Auszüge aus einer Schweizer Studie zur Baujagd: Bolliger G., Gerritsen V., Rüttimann A. (2010): Die Baujagd unter dem Aspekt des Tierschutz- und Jagdrechts, Gutachten (Schweiz):
- Die Praktik kann als ein Aufeinanderhetzen von Tieren bezeichnet werden, bei dem nicht selten unterirdische Kämpfe stattfinden und sowohl der Hund als auch das bejagte Wildtier erhebliche Verletzungen erleiden oder sogar getötet werden. Füchse ... werden bei dieser Jagdmethode ausserdem an einem Ort attackiert, der von ihnen als sicheres Rückzugsrefugium genutzt wird und zur Jungenaufzucht dient.
- Aus der Sicht des Tierschutzrechts erfüllt die Ausübung der Baujagd gleich mehrfach den Tatbestand der Tierquälerei ...
Die Schweiz ist Deutschland in Sachen Abschaffung der Tierquälerei einen großen Schritt voraus! Aber wir hoffen, diese Anzeige bald für ganz Deutschland schalten zu können!
Fallenjagd mit Totschlagfallen & Lebendfallen
Der Öffentlichkeit ist kaum bekannt, dass die Fallenjagd in Deutschland nach wie vor erlaubt und in den Jagdrevieren üblich ist.
Jedes Jahr werden tausende Wildtiere, aber auch Hunde und Katzen durch illegal und legal aufgestellte Fallen verletzt und getötet. Bereits seit 1995 ist z.B. der Gebrauch von Tellereisen in der Europäischen Union verboten, der Handel mit diesen Fallen hingegen ist unverständlicherweise in Deutschland noch immer erlaubt und wieder kommen diese Fallen zum Einsatz.
In den meisten Bundesländern ist die grausame Jagd mit Totschlagfallen (wie z. B. dem sogenannten Eiabzugeisen oder dem Schwanenhals) immer noch erlaubt und nur wenige haben bereits ein Verbot dieser tierquälerischen Praxis beschlossen.
Uns sollte bewusst sein: Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Laut der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz stehen die gefangenen Wildtiere unter hohem Stress, was erhebliches Leiden verursacht. Ein Wildtier gerät in höchste Panik, wenn sich die Falle schließt, und zieht sich bei verzweifelten Fluchtversuchen oftmals schwere Verletzungen zu oder stirbt durch Kreislaufversagen. Selbst vor Fuchskindern machen Jäger keinen Halt: Spezielle Jungfuchsfallen (Drahtgitterfallen wie die Eberswalder Jungfuchsfalle) werden an den Ausgängen des Fuchsbaus angebracht, sodass die Fuchswelpen bei ihrer nächsten Erkundungstour hineintappen. Auf diese Weise löschen Jäger ganze Fuchsfamilien aus. Auch die sogenannten "Kunstbauten", vor allem für Füchse, sind grausame Todesfallen. Dies Art Falle, die unauffällig in den Waldboden eingelegt wird, ist ein künstlicher Fuchsbau, der durch eine Röhre in einen unterirdischen Kessel führt. Die Ausgänge der Röhren können mit Holzblöcken je nach Bedarf geöffnet oder geschlossen werden. Das Ganze wird dann mit mit Laub und Reisig gut getarnt. Die Füchse werden von Jägern mit Hundefutter in diese Falle gelockt. Jederzeit können diese Bauten von Jägern geöffnet und die darin lebenden Füchse - auch samt Welpen - erschossen oder von Baujagdhunden zu Tode gebissen werden.
In Jägerkreisen fürchtet man nichts mehr als dass die Fallenjagd und Fallenunfälle von Haustieren in die Öffentlichkeit gelangen. Eine breite Diskussion über Sinn und Unsinn dieser brutalen und auch für Menschen durchaus gefährlichen Jagdart soll möglichst vermieden werden, stattdessen das Image des Jägers als angeblicher Heger und Pfleger des Wildes gepflegt werden.
Lebendfangende Fallen bedeuten Angst und Stress für das gefangene Tier – während des Aufenthaltes im Fanggerät; während der Entnahme mit einem Schieber, mit dem beispielsweise der Fuchs unsanft in einen Fangkorb geschoben wird; während der Hinrichtung im Fangkorb. Angst ist Leiden und stellt für ein Tier eine höhere Belastung dar als für einen erwachsenen Menschen. Als Beispiel ist die Tötung einer Hauskatze anzuführen, welche Anfang 2021 in einer Falle in Bayern gefangen wurde, welches zeigt, das es oft nicht mehr der erste Schuss ist, der das Tier tötet.
Besonders brutal ist die Jagd auf Fuchswelpen mittels Jungfuchsfallen. Die Jungtiere werden, bevor sie verhungern, oder durch den Jäger getötet werden, bis zu 6 Tage von jeder Versorgung durch die Elterntiere abgeschnitten. Auch verhindert der Fallenjäger die Möglichkeit, dass die Welpen während des oft mehrtägigen Abfangens von der Fähe (der Fuchsmutter) ausgegraben werden.
Fallen sind in Deutschland nicht mehr erlaubt oder im Einsatz!
Zitate aus Gerold Wandel, Reviereinrichtungen selbst gebaut, BLV,. München, 2002:
- „Die Hundefalle fängt den wildernden, oft stumm jagenden Hund, ohne großes Aufsehen zu erregen."
- „Ein unmittelbarer Beitrag für den Artenschutz ist das Abfangen von verwilderten Hauskatzen im Wildkatzen-Biotop“
- "...die Katzen streunen und verwildern. Jeder kastrierte Hauskater reduziert die Dichte erheblich. Fehlt diese Vernunft bei den Hauskatzenfreunden, so ist ein verantwortungsvoller Tierschutz kaum erkennbar. Die Regulation der Katzendichte findet dann in der Tierarztpraxis, im überfüllten Tierheim und im Revier … statt."
Erlaubt sind in Deutschland nur Lebendfallen.
Stimmt nicht! Erlaubt sind in Deutschland Totschlagfallen, die sofort töten sollen, und Lebendfallen, in denen das Tier gefangen wird. Totschlagfallen sollen zwar sofort töten, tun dies aber häufig nicht. Viele Tiere sterben in diesen Fallen einen langsamen und qualvollen Tod. Lebendfallen sind meist aus Holz oder Draht gebaute Kästen, in die ein Tier mittels Köder, hergestellten Lockmitteln oder Duftstoffen gelockt wird. Oft liegen die Tiere schwer verletzt über Stunden oder Tage hungernd und durstend, von grausamen Schmerzen gepeinigt in der Falle und warten auf den Tod. Zwar müssen die Fallen laut Gesetz mehrmals täglich kontrolliert werden, die Vermutung und Erfahrungen legen allerdings nahe, dass dies nicht geschieht. Wenn die Fallen z.B. nur alle 2 – 3 Tage kontrolliert werden, hat dies zur Folge, dass die in den sog. Lebendfallen gefangenen Tiere qualvoll und langsam an Verletzungen oder Stress zugrunde gehen.
Nach dem Fang mit einer Lebendfalle werden die Tiere wieder freigelassen oder an anderer Stelle ausgesetzt.
Stimmt nicht! Die meisten Tiere werden getötet. Das Ammenmärchen vom Freilassen oder Aussetzen wird dem ahnungslosen Bürger erzählt, um die harte Wirklichkeit in unseren Wäldern und Feldern zu verschleiern. Tiere, die von Jägern in Lebendfallen gefangen werden (meist Füchse und Katzen), werden in den allermeisten Fällen getötet.
"Ein wuchtiger Schlag mit der Schmalseite ins Genick oder über den Fang leistet nicht weniger als eine Kleinkaliberpistole - und arbeitet lautlos." (zitiert nach K.Hutter, Ein lautes Wort gegen die stille Jagd)
Fallen stehen nur irgendwo im tiefen, tiefen Wald.
Stimmt nicht! Fallen können überall stehen. Gerne werden sie in der Nähe von Hochsitzen oder auch ganz normalen Wegen aufgestellt, von wo aus sie leichter kontrolliert werden können. Auch Gärten, Schrebergärten, Langholzstapel, Feldgehölz, Betonröhren im Wald (z.B. unter Wegen), Feldscheunen, Strohhaufen, Reisighaufen und Zäune sind beliebte Fallenstellplätze. Die Falle wird mit Reisig, Bodenstreu etc. abgedeckt und so vor den Blicken des Spaziergängers verborgen. Ein Zitat aus der Zeitschrift „Jäger“ (zitiert nach Dag Frommhold): „Als Ablenkung ist die Kanzel (Hochstand) hervorragend geeignet. Die Blicke der Wanderer schweifen mit Sicherheit zu ihr hinauf. Der Nistkasten, der an dem Baum in der Nähe hängt, stimmt den Besucher freundlich. Wir freuen uns also, wenn die Blicke nach oben wandern – denn unten stehen unsere Fallen.“
Fallen fangen nur selektiv eine bestimmte Wildtierart.
Stimmt nicht! Tiere werden mit Lockstoffen in die Fallen gelockt! Lockstoffe für Füchse wirken häufig auch auf Hunde. Selbstverständlich können Tiere, die eine ähnliche Größe wie z.B. ein Fuchs haben, in die Falle gehen.
Fallen werden nur von Wilderern gestellt!
Stimmt nicht! Die Fallenstellerei ist in Deutschland eine gängige Jagdmethode der Jägerschaft. Jeder Jäger, der einen ca. 15 Stunden langen Fallenlehrgang gemacht und danach einen Fallensachkundenachweis vorlegen kann, darf mit der Falle jagen.
Fallen werden in Fangbunkern abgesichert, damit nur das bestimmte Tier hineingeht, z.B. der Fuchs. Es besteht keine Gefahr für Haustiere.
Stimmt nicht! Zwar gibt es gewisse Regeln für das Aufstellen und Absichern einer Falle. Letztlich liegt die Entscheidung wann, wo und wie eine Falle aufgestellt wird aber im Ermessen des Jagdausübungsberechtigten. Jeder Jäger hat hier seine eigenen Praktiken. Eine Kontrolle kann de facto nicht stattfinden. Und das Absichern einer Fuchsfalle vor z.B. gleich großen Haustieren ist gar nicht möglich. Durch sogenannte Fanggärten (die Falle ist nur auf bestimmten Weg zugänglich) kann nicht verhindert werden, dass gleich große bzw. größere oder kleinere Haustiere in die Falle gehen.
Die Fallenjagd des Fuchses ist nötig, da er durch die Übertragung von Tollwut und Fuchsbandwurm den Menschen gefährdet.
Stimmt nicht! Der Fuchsbandwurm stellt heutzutage für den Menschen eine nur äußerst geringe Gefahr dar und Deutschland ist seit 2008 offiziell Tollwutfrei. Das schlechte Image des Fuchses als Tollwut- und Fuchsbandwurmüberträger wird jedoch sorgsam von der Jägerschaft gepflegt, um den Fuchs, welchen die Jäger als Beutekonkurrenten ansehen, uneingeschränkt verfolgen zu können.
Was Sie außerdem wissen sollten:
Fallen sind beködert, „wofür ein erfahrener Jäger eine für den Fuchs unwiderstehliche Witterung bestehend aus Maikäfern, einer handvoll Regenwürmern und einer Handvoll Katzenfleischstückchen mit Fell“ empfiehlt. (zitiert nach Dag Frommhold s.205)
Es wird mit Lockstoffen gearbeitet, die auch Haustiere anziehen. Baldrian, Fuchsurin, von der Industrie hergestellten Lockstoffen, z.B. für Füchse, die auch auf Hunde wirken. Tausende Katzen und Hunde fallen jährlich Jägern durch Abschuss oder Fallenfang zum Opfer!
Nicht nur der Wald ist Jagdgebiet! Gejagt werden kann fast überall. Selbst der Campus der Universität oder ein Friedhof kann zu einem Jagdgebiet werden.
Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. zur Fallenjagd:
Hier Abbildungen einiger Fallen, damit Sie bei Sichtung selbiger wissen, um was es sich handelt
Treib- und Drückjagden
Text "Wildtierschutz Deutschland e.V.:
„Totmacher“ in deutschen Wäldern – warum Tiere bei Drückjagden besonders leiden
Wenn der Wald lichter wird, finden zwischen November und Januar wieder verstärkt Drückjagden statt. Meist werden dabei Wildschweine, Rehe oder Hirsche gejagt. Die Drückjagd ist eine Bewegungsjagd, bei welcher etliche Treiber mit ihren Hunden das Wild aufscheuchen und den Jägern vor die Büchsen „drücken". Ziel ist es, möglichst viele Tiere zu töten.
Durch den Einsatz von Treibern und von Hunden flüchtet das Wild häufig in Panik. Gezielte, wohlüberlegte und tödliche Schüsse sind oft nicht möglich. Nicht nur weil die Tiere hochflüchtig sind, sondern auch weil viele der oft mehreren Dutzend Jäger keine ausreichende Schießpraxis haben und das Schießvermögen auch oft keiner regelmäßigen Prüfung unterzogen wird. Wenn die Jagdevents dann auch noch kommerzialisiert und an Jäger aus allen Teilen der Republik und dem grenznahen Ausland verkauft werden, kommt es zwangsläufig zu wenig waidmännischen Szenen.
Wildtierschutz Deutschland verweist auf diverse Publikationen*) und den Arbeitskreis Wildtiere und Jagd der TVT – Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz. Hier erfährt man, dass bei Drückjagden nur etwa ein Drittel der Tiere sofort durch Blattschuss getötet werden. Viele Tiere weisen Bauchschüsse, Rückenverletzungen, Schüsse in Gliedmaßen auf oder werden erst gar nicht gefunden. Rehwild wies in einer Untersuchung bei etwa 30 % der männlichen und 60 % der weiblichen Tiere Bauchschüsse auf.
Weniger wissenschaftlich, aber nicht weniger deutlich sind die Kommentare von Wildvermarktern: Die berichten, dass bei Drückjagden nicht selten bei zehn Rehen – ein erwachsenes Tier wiegt 20 bis 30 kg - insgesamt nur 20 kg des Wildbrets verwertet werden können, der Rest ist zerschossen oder aufgrund des Leids der Tiere und dem damit verbunden Ausstoß von Stresshormonen verdorben. Wer das Fleisch dennoch verwertet, veräußert es meist als Wildgulasch. Nicht selten werden bei diesen Events Jungtieren, insbesondere Frischlingen, ihre Eltern weggeschossen. Durch das dichte Fell und die schnell zu treffende Entscheidung zum Schuss wird immer wieder nicht erkannt, dass es sich um ein Muttertier handelt.
Kritiker dieser Art zu jagen, darunter zunehmend aus den Reihen der Jäger, vertreten wie Wildtierschutz Deutschland die Meinung (und auch Pro Fuchs Ostfriesland e.V.), dass Drückjagden weder waidgerecht noch tierschutzrechtlich tragbar sind. Selbst die auflagenstarke Jägerzeitschrift "Wild und Hund" bezeichnet revierübergreifende Bewegungsjagden als "Totmacher" und spricht in diesem Zusammenhang von "Jagd-Event" und "Schande".
Gesetzgebung:
Viele Regelungen der aktuellen Jagdgesetzgebung sind unseres Erachtens nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar, seitdem der Tierschutz zu Staatsziel erhoben wurde!
Artikel 20
Der Staat schützt auch in der Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Tierschutzgesetz §1 Grundsatz
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Eine wichtige Anmerkung zum Thema Tierschutzgesetz von Wildtierschutz Deutschland - Sektion Niedersachsen:
Kann das Tierschutzgesetz (TSchG) unsere Wild- aber auch unsere Nutztiere vor Qual und Pein schützen?
Das Gesetz formuliert folgendes: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
Was aber ist ein vernünftiger Grund? In Deutschland legt man das TSchG so aus, dass jeder erdenkliche ökonomischen Grund als ein vernünftiger Grund gewertet wird und damit liegt dann die Legitimation zum Töten vor.
Das Gesetz wurde in seiner Auslegung ganz bewusst ad absurdum geführt, salbungsvolle Formulierungen in den Paragrafen verhindern letztendlich ganz bewusst, dass der Würde des Tieres als Mitgeschöpf Rechnung getragen wird – ganz im Interesse von Wirtschaft und vor allem auch der Jagdlobby!
Was die Jagd betrifft, erinnern wir in diesem Kontext an den §3, das festlegt, dass es verboten ist, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen, oder ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung erfordern.
Achtung!
Nirgendwo in der Rechtsprechung hat der Gesetzgeber definiert, was „weidgerecht“ bedeutet. Um der Jagdlobby unterwürfig zu dienen, hinterlässt man seit Jahrzehnten eine Grauzone und die wird reichlich ausgenutzt.
Wie bekommen Hobbyjäger Raubwildschärfe bei ihren Jagd- und Bauhunden herausgebildet, wie erklären Hobbyjäger ihre barbarische Baujagd oder die Hatz und das unsagbare Leid bei Treibjagden?
Das Ganze hat also System!
Das Fatale ist, niemand interessiert das, keine gewählte Volkspartei, keine gewählte sogenannte Ökopartei, keinen großen Umweltverband!
Dabei hat der größte Umweltverband den Tierschutz explizit unter „Zweck und Zweckverwirklichung“ in seiner Satzung stehen! Allerdings hat dieser auch einen Präsidenten, der in drei verschiedenen Schutzgebieten jagt! Bei der in den letzten 30 Jahren gezielt vorgenommen Unterwanderung der großen Verbände, ist diese Personalie quasi die Krönung und hat Systemcharakter.
Es geht in keiner Partei, in keinem Verband wirklich darum, Natur- Arten- oder Tierschutz durchzusetzen, sondern diesen weiter auszuhöhlen. Wirtschaft und Jagd darf in seinem Tun nicht beeinträchtigt werden!
Das Tierschutzgesetz bietet keinen Schutz! Es muss dringend novelliert werden. Manch ein Tierschützer möchte das TSchG in der momentanen Form über das Jagdgesetz stellen, doch in dieser Form entbehrt das jeglicher rechtlicher Grundlage. Es ist kein Schutzgesetz, vor allem nicht für unsere Wildtiere!
Bundesjagdgesetz
Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist ein Rahmengesetz, welches in Deutschland das Jagdrecht regelt. Es bestimmt die jagdbaren Tiere und enthält Vorschriften zur Jagdausübung. Das Bundesjagdgesetz regelt, wer wan was, wo und wie jagen darf und wird ergänzt durch die Landesjagdgesetze.
http://http://www.wildtierschutz-deutschland.de/2011/06/jagdgesetze-schonzeiten-verordnungen.html
Schonzeiten
Es begeht eine Straftat, wer im Rahmen der Jagd ein Tier außerhalb der Jagdzeit tötet oder wer während der Setz- und Brutzeiten bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere tötet.
Bußgeldkatalog
http://https://tierschutz.bussgeldkatalog.org/fuchs/
Das sind aktuelle Zahlen aus dem Jagdjahr 2019/ 2020.
Ein Tierschützer sagte es in der Weihnachtszeit einmal treffend und sarkastisch: Langsam geht sie vorbei, die schönste Zeit im Leben der Niederwildjäger, die Zeit der Treibjagden. Mit dem Wagen des Todes ging es in die Reviere und es wurde geerntet. Natürlich wird nur der "Überschuss" abgeschöpft, also Hasen und Fasane, die zu viel sind und nur Schaden anrichten. Daher müssen wird den Jägern dankbar sein, daß sie uns vor diesen bösen Tieren schützen. Die größte Leistung für uns Bürger bringen sie schon vor den Treibjagden, indem sie die brutalen Füchse und Rabenvögel töten, die ansonsten nur Elend und Krankheiten über die Menschheit bringen und die armen Bodenbrüter ausrotten. Das nennt sich dann Hege vor der Ernte. Daher geht unser Dank zu Weihnachten an die tapferen Jäger und Jägerinnen, die jedes Jahr wieder den Kampf gegen böse Tiere aufnehmen, selbstlos und unentgeldlich für uns Bürger.
Die Geschichte wiederholt sich und erinnert an das Ende der Greifvogelbejagung in Deutschland.
Seit 1977 haben Greifvögel in Deutschland ganzjährig Schonzeit und dürfen nicht mehr bejagt werden.
Jäger hatten damals eine explosionsartige Zunahme der Greifvogelbestände prognostiziert, die Greifvögel würden innerhalb weniger Jahre alle Singvögel ausrotten, da sie keine natürlichen Feinde hätten.
Dieses Denken widerspricht allen Erkenntnissen der Wildbiologie und stellt allenfalls eine erschreckende Inkompetenz unter Beweis.
Über 40 Jahre hinweg seit dem Verbot der Greifvogelbejagung wurde für jeden anschaulich der Beweis erbracht, dass die von Jägern verbreiteten Schreckensszenarien im Reich der Märchen besser aufgehoben sind.
Mit den gleichen Argumenten, mit denen man damals Greifvögel schonungslos bejagte und bekämpfte, versucht man bis heute die Tötung von rund einer halben Million Füchse in Deutschland pro Jahr zu rechtfertigen.
Luxemburg vertraute 2015 mehr den Biologen, auf die Erfahrungen und Erkenntnisse in jagdfreien Gebieten, als auf die widersprüchliche Argumentation der dortigen Jäger.
Gegen den heftigen Widerstand der Jäger wurde in Luxemburg ein Verbot der Bejagung von Füchsen durchgesetzt. Zunächst auf ein Jahr befristet. Nun wurde das Verbot zum dritten Mal verlängert.
Die von den Jägern prognostizierten negativen Auswirkungen bewahrheiten sich nicht.
Ein interessanter Artikel zum Thema Freizeitjagd: